GESETZLICHES

Einmal pro Jahrso will es der Gesetzgeber – muß bei Gabelstaplern und Lagertechnikgeräten eine FEM 4.004-Prüfung

(ehemals UVV) durchgeführt werden. Grundlage für diese Prüfung ist die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D27 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

 

       Ihre Vorteile bei Meiner FEM 4.004-Prüfung

  • Rechtssicherheit – Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Konstante Sicherheit für Ihr Fahrpersonal
  • Viel Erfahrung – frühzeitige Erkennung von Schadensbildern und somit Vermeidung von Folgeschäden
  • Information durch detaillierten Zustandsbericht
  • Markenunabhängige Prüfung aller Ihrer Flurförderzeuge, egal welcher Hersteller
  • Erinnerungsservice –ich koordiniere Ihre Termine

       ABGASPRÜFUNG

  • Anhand der Abgaswerte lässt sich der Zustand der Verbrennung im Motor auswerten, somit können Schäden frühzeitig erkannt und gesundheitsschädliche Abgase vermieden werden
  • Bei einer korrekten Verbrennung wird somit Kraftstoff gespart und Ihre Fahrzeuge laufen möglichst effizient ohne die Umwelt zu schädigen
  • Abgasprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei gasbetriebenen Gabelstaplern min. jedes halbe Jahr prüfpflichtig
  • Abgasprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei dieselbetriebenen Gabelstaplern min. jährlich prüfpflichtig